Neues Asylgesetz in Ungarn sieht Inhaftierung aller Asylsuchender vor

Nach einem Bericht des Handelsblatts hat der ungarische Präsident Janos Ader am 15. März 2017 ein umstrittenes neues Asylgesetz unterzeichnet. Es sieht u.a. die Möglichkeit vor, alle Asylsuchenden für die Dauer des Asylverfahrens zu inhaftieren.

 

Nach den Informationen des Handelsblatts (Meldung vom 16. März 2017) wird das Gesetz acht Tage nach der Unterzeichnung in Kraft treten. Die am 7. März 2017 vom Parlament verabschiedete Asylrechtsreform wurde von Nichtregierungsorganisationen ebenso wie von den Vereinten Nationen heftig kritisiert, weil sie die Möglichkeit der Internierung sämtlicher Asylsuchender vorsieht.

Das ungarische Helsinki-Komitee und Human Rights Watch hatten bereits im Februar 2017 darauf hingewiesen, dass laut dem Gesetz Asylsuchende aus allen Teilen Ungarns in "Transitzonen" an der ungarisch-serbischen Grenze zurückgebracht und dort inhaftiert werden können. Nach den aktuell geltenden Bestimmungen ist die Verbringung von Asylsuchenden in die Transitzonen nur dann möglich, wenn Asylsuchende in einem Streifen von 8km zur serbischen Grenze aufgegriffen werden.

Betroffen von den Änderungen sind laut Helsinki-Komitee auch Familien mit Kindern sowie unbegleitete Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren. Eine Möglichkeit der Beschwerde gegen die Inhaftierung sei nicht vorgesehen. In den Transitzonen kämen beschleunigte Verfahren zur Anwendung. Dabei würden Anträge von Personen, die aus Serbien eingereist seien, in der Regel als "unzulässig" abgelehnt, weil Serbien seit dem Juli 2015 als "sicherer Drittstaat" angesehen werde. Die Frist, um Klagen gegen die Ablehnung von Anträgen als "unzulässig" einzulegen, werde von sieben auf drei Tage verkürzt. Für die Bearbeitung der Klagen sollen künftig Justizangestellte zuständig sein, die keine qualifizierten Richterinnen oder Richter seien. Weiterhin sei eine Regelung vorgesehen, wonach Asylsuchende die Kosten der Inhaftierung übernehmen müssen, falls ihnen kein Schutzstatus bewilligt werde.

In der Praxis wird der Gesetzentwurf laut UNHCR darauf hinauslaufen, dass Asylsuchende in Containern an der Grenze zu Serbien untergebracht würden. Diese seien von hohen Zäunen mit Stacheldraht umgeben. Laut UNHCR verstößt das Gesetz sowohl gegen europäisches als auch gegen internationales Recht.


Hinweis

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