Das Aufenthaltsgesetz sieht für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen oder speziellen Duldungen verschiedene Voraussetzungen vor, die häufig schwer zu überblicken sind. So kommen zu den in der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift genannten Voraussetzungen noch weitere Bedingungen und Versagungsgründe hinzu, die an anderen Stellen im Gesetz geregelt werden. In den Checklisten werden die wichtigsten speziellen und allgemeinen Vorschriften zusammengefasst. Auch Regelungen für Familienangehörige werden berücksichtigt, sofern diese ebenfalls von den jeweiligen Bestimmungen umfasst sind.
Im Einzelnen enthält die Handreichung der Diakonie Checklisten zu diesen Aufenthaltstiteln bzw. Duldungen:
- § 25a AufenthG: Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen
- § 25b AufenthG: Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
- § 104c AufenthG: Chancen-Aufenthaltsrecht
- § 16g AufenthG: Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer)
- § 60c AufenthG: Ausbildungsduldung
- § 60d AufenthG: Beschäftigungsduldung
Die genannten Vorschriften wurden in den letzten Jahren zum Teil neu geschaffen, andere wurden geändert. Entsprechend stellt die neue Handreichung zugleich eine Aktualisierung von Checklisten da, die die Diakonie zuletzt Anfang 2023 herausgegeben hatte.