Im Rahmen verschiedener gesetzlicher Bleiberechtsregelungen können Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind, die Möglichkeit erhalten, durch Integrationsleistungen einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erreichen. Die Checklisten der Diakonie dienen der Migrationsberatung als Arbeitshilfen, um aufenthaltsrechtliche Perspektiven aufzuzeigen und Wege zur Erbringung der erforderlichen Integrationsleistungen, wie z.B. Sprachkenntnisse, Grundkenntnisse der Rechts und Gesellschaftsordnung, Ausbildungsaufnahme oder Beschäftigung zu erarbeiten.
Die Checklisten umfassen folgende (Neu-)Regelungen - ggf. mit ihren jeweiligen Anschluss-Aufenthaltserlaubnissen:
- Aufenthaltsgewährung für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige - § 25a AufenthG
- Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration - § 25b AufenthG
- Chancen-Aufenthaltsrecht - § 104c AufenthG
- Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis - § 16g AufenthG
- Ausbildungsduldung - § 60c AufenthG
- Beschäftigungsduldung - § 60d AufenthG