Neue Arbeitshilfe der Caritas zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Vor dem Hintergrund gesetzlicher Neuregelungen beim Familiennachzug zu subsidär Schutzberechtigten hat der Deutsche Caritasverband eine neue Arbeitshilfe zu diesem Thema vorgelegt.

In der Arbeitshilfe wird der am 1. August 2018 in Kraft getretene § 36a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) mit Blick auf die folgenden Aspekte erläutert:

  • Personenkreis, Voraussetzungen und Ermessen
  • Humanitäre Gründe und Kontingentierung
  • Ausschlussgründe
  • Verweisungen auf andere Vorschriften

Im Anschluss daran wird das Verfahren dargestellt, das Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden sowie das Bundesverwaltungsamt bei der Bestimmung der Personen anwenden, die gemäß § 36a AufenthG einreisen können. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auch darauf, welche Unterstützungsmöglichkeiten Beraterinnen und Berater haben.

In einem zweiten Kapitel wird darüber hinaus auf die Frage eingegangen, welche rechtlichen Möglichkeiten der Familienzusammenführung für "sonstige Familienangehörige" (die nicht der sogenannten Kernfamilie angehören) zur Verfügung stehen.

Autor der Arbeitshilfe ist Robert Stuhr, Rechtsanwalt und Rechtsberater der Caritas.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

basiswissen.asyl.net

Wissen kompakt und mehrsprachige Materialien:

Thema Familiennachzug