Das Gesetz sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, dass auch nach Abschluss eines früheren Asylverfahrens ein Asylfolgeantrag gestellt werden kann. Dies gilt insbesondere, wenn sich neue Gründe ergeben haben, die sich positiv auf die Anerkennungschancen auswirken und die im früheren Verfahren nicht vorgebracht werden konnten. Allerdings wurden im Gesetz auch hohe Hürden errichtet, an denen ein Folgeantrag schon scheitern kann, bevor es überhaupt zu einem neuen Asylverfahren kommt.
Die Broschüre von Kirsten Eichler (GGUA Münster) erläutert vor diesem Hintergrund die formalen und rechtlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Folgeverfahren eröffnet wird. Daneben wird der Ablauf des Verfahrens erläutert und es wird auf die Rechtsstellung von Personen eingegangen, die einen Folgeantrag gestellt haben.
Weitere Abschnitte beschäftigen sich mit dem Zweitantrag (nach abgeschlossenem Asylverfahren in einem anderen Staat) sowie mit dem isolierten Wiederaufgreifensantrag, mit dem Abschiebungsverbote nach §60 Abs. 5 und 7 AufenthG geltend gemacht werden können.
Die Broschüre wurde herausgegeben vom Deutschen Roten Kreuz und dem Informationsverbund Asyl und Migration e.V.
Die Broschüre zum Download sowie Hinweise zur Bestellung von gedruckten Exemplaren finden Sie unter dem nachfolgenden Link.