Unterstützung in Verfahren um Abschiebungsschutz bei Krankheiten

Ein Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen stellt umfangreiche Materialien zur Verfügung, die in Verfahren um krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse eingesetzt werden können. Ziel der Initiative ist es, die Rechtslage und Behördenpraxis in diesem Bereich verfassungsgerichtlich prüfen zu lassen.

Die Initiative zum Schutz schwerkranker Menschen vor Abschiebung wird getragen von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), von PRO ASYL sowie von der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF). Die Organisationen betrachten die gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis krankheitsbedingter Abschiebungshindernisse als verfassungswidrig. Zwar sei es durch die Gesetzeslage und die Rechtsprechung anerkannt, dass ein Abschiebungshindernis besteht, wenn sich eine schwerwiegende Krankheit durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern würde. Zugleich seien die Anforderungen an die Geltendmachung derartiger Abschiebungshindernisse aber so verschärft worden, dass sie praktisch nicht mehr erfüllbar seien.

Für den Nachweis von Krankheiten in Verfahren um Abschiebungsschutz ist laut Gesetz eine "qualifizierte ärztliche Bescheinigung" notwendig. Eine derartige Bescheinigung scheitert laut der Initiative in der Praxis aber besonders in Fällen psychisch erkrankter Personen an bürokratischen und finanziellen Hürden sowie an der fehlenden Verfügbarkeit von Fachärzt*innen. Die Kosten für die geforderte ärztliche Bescheinigung sowie für Dolmetscher*innen müssten die Betroffenen selbst tragen. Hinzu komme, dass sich psychisch erkrankte Geflüchtete in der Regel nicht in psychiatrischer, sondern in psychotherapeutischer Behandlung befänden. Laut Gesetz seien Gutachten von Psychotherapeut*innen aber nicht ausreichend, da sie nicht durch Ärzt*innen erfolgten. Dieser Ausschluss psychotherapeutischer Expertise halte einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht stand. Da es in den entsprechenden Verfahren um Gefahren für Leib und Leben gehe, dürften keine überzogenen Anforderungen an die Mitwirkungspflicht der Betroffenen gestellt werden. Sobald tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung vorlägen, sei diesen nachzugehen. Alles andere sei mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Um Anwält*innen und Betroffene in entsprechenden Verfahren zu unterstützen, stellt die Initiative umfangreiche Schriftsatzmuster sowie einen Leitfaden für das verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Verfügung. Diese Materialien sind auf der Seite des Projekts unter dem unten angegebenen Link abrufbar. Daneben teilen die beteiligten Organisationen mit, dass Gerichtsprozesse in geeigneten Fällen inhaltlich und finanziell unterstützt werden können.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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