Informationssammlung zum Chancen-Aufenthaltsrecht bei asyl.net

Seit dem 31.12.2022 existiert das Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c AufenthG). Mittlerweile sind zahlreiche Materialien dazu erschienen: Anwendungshinweise und Erlasse der zuständigen Bundes- und Landesministerien, Leitfäden für die Beratungspraxis sowie mehrsprachige Informationen, die sich an Betroffene richten.

Im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts können Personen, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland aufgehalten haben, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese wird auf der Grundlage des neu geschaffenen § 104c AufenthG erteilt. Sie gilt für 18 Monate und soll es den Betroffenen ermöglichen, in dieser Zeit die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG zu erfüllen.

Seit dem Inkrafttreten der Regelung sind neben Anwendungshinweisen der Bundesländer auch verschiedene Merkblätter, Leitfäden und Informations-Videos zum Chancen-Aufenthaltsrecht erschienen. Um einen Überblick zu ermöglichen, haben wir eine Informationssammlung erstellt, die fortlaufend aktualisiert werden soll. Diese finden Sie hier:

Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht

Für Hinweise auf neue, aktualisierte oder veraltete Informationen und Publikationen sind wir dankbar.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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Wissen kompakt und mehrsprachige Materialien:

Thema Familiennachzug