Im Rahmen des Chancen-Aufenthaltsrechts können Personen, die sich am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren mit einer Duldung in Deutschland aufgehalten haben, eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Diese wird auf der Grundlage des neu geschaffenen § 104c AufenthG erteilt. Sie gilt für 18 Monate und soll es den Betroffenen ermöglichen, in dieser Zeit die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a oder § 25b AufenthG zu erfüllen.
Seit dem Inkrafttreten der Regelung sind neben Anwendungshinweisen der Bundesländer auch verschiedene Merkblätter, Leitfäden und Informations-Videos zum Chancen-Aufenthaltsrecht erschienen. Um einen Überblick zu ermöglichen, haben wir eine Informationssammlung erstellt, die fortlaufend aktualisiert werden soll. Diese finden Sie hier:
Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Für Hinweise auf neue, aktualisierte oder veraltete Informationen und Publikationen sind wir dankbar.