Hinweise zur Lebensunterhaltssicherung für Asylsuchende und Geduldete während einer Ausbildung

Komplizierte sozialrechtliche Regelungen stellen viele Asylsuchende und geduldete Personen, die eine Ausbildung beginnen, vor erhebliche Schwierigkeiten. Eine neue Arbeitshilfe des Paritätischen erläutert die Rechtslage und gibt Hinweise für die Beratungspraxis.

Wenn die Ausbildungsvergütung nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts reicht, können Auszubildende unter bestimmten Umständen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG-Leistungen beanspruchen. Daneben gibt es einige weitere Fördermöglichkeiten, mit denen eine Berufsausbildung vorbereitet oder begleitet werden kann, etwa die sogenannten Einstiegsqualifizierungen (EQ), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder die Sprachkurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung.

In vielen Fällen können Asylsuchende und Personen mit Duldung diese Leistungen aber nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Die geltenden Regelungen können sogar dazu führen, dass bereits begonnene Ausbildungen abgebrochen werden müssen, weil die Betroffenen ihr Existenzminimum nicht mehr sichern können. Die Arbeitshilfe stellt die Bedingungen für die verschiedenen Personengruppen und für verschiedene Arten der Ausbildung dar (betriebliche und schulische Ausbildung, Studium, Schulbesuch). Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zum Thema enthält die Broschüre auch Tipps für die Beratungspraxis.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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