Wenn die Ausbildungsvergütung nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts reicht, können Auszubildende unter bestimmten Umständen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG-Leistungen beanspruchen. Daneben gibt es einige weitere Fördermöglichkeiten, mit denen eine Berufsausbildung vorbereitet oder begleitet werden kann, etwa die sogenannten Einstiegsqualifizierungen (EQ), berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder die Sprachkurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung.
In vielen Fällen können Asylsuchende und Personen mit Duldung diese Leistungen aber nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Die geltenden Regelungen können sogar dazu führen, dass bereits begonnene Ausbildungen abgebrochen werden müssen, weil die Betroffenen ihr Existenzminimum nicht mehr sichern können. Die Arbeitshilfe stellt die Bedingungen für die verschiedenen Personengruppen und für verschiedene Arten der Ausbildung dar (betriebliche und schulische Ausbildung, Studium, Schulbesuch). Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung zum Thema enthält die Broschüre auch Tipps für die Beratungspraxis.
- Die neue Arbeitshilfe ergänzt die im Jahr 2017 aktualisierte Broschüre "Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte"
- Eine Zusammenstellung von Informationen zur Ausbildungsduldung finden Sie bei www.fluechtlingshelfer.info.