Hinweise zu § 33 AsylG - Einstellung des Asylverfahrens wegen "Nichtbetreibens"

Hinweise von Johanna Mantel, Refugee Law Clinic Berlin zur Neuregelung des § 33 AsylG, insbesondere bei verpasster Anhörung (Stand: September 2016)

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Die Beratungshinweise stellen die Neuregelung des § 33 AsylG (in Kraft seit März 2016) dar und enthalten ausführliche Informationen, wie in der Praxis bei verpasster Anhörung zu verfahren ist und welche Formen des Rechtsschutzes zur Verfügung stehen. 

 


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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