Das seit dem Jahr 2008 geltende Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) regelt, unter welchen Umständen Hilfestellung in Rechtsfragen – als sogenannte Rechtsdienstleistung – auch von Personen gegeben werden kann, die keine "Volljurist*innen" sind. Das Gesetz erlaubt insbesondere unentgeltliche Rechtsdienstleistungen, wofür aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Rahmenbedingungen des RDG sind somit auch und ganz besonders relevant für die Mitarbeitenden von Beratungsstellen im Bereich Flucht und Migration, die sich bei ihrer Arbeit mit komplexen rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen müssen.
In der Beratungspraxis kann sich in verschiedenen Situationen die Frage ergeben, wann ein rechtlicher Rat als Rechtsdienstleistung erlaubt ist und wann die Mitarbeitenden gegebenenfalls auf Rechtsanwält*innen verweisen müssen. Um diese Einschätzung zu erleichtern, wurden in der Publikation Fragen von Mitarbeitenden der Caritas-Migrationsdienste aufgegriffen und in Form von Praxistipps beantwortet.
Die einzelnen Abschnitte der Broschüre befassen sich mit diesen Themen:
- Hintergrund/Entstehung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
- Übersicht der gesetzlichen Regelung: Definition der Rechtsdienstleistung
- System der Erlaubnisse zum Erbringen von Rechtdienstleistungen (Rechtsdienstleistung als "Nebenleistung", als "unentgeltliche Tätigkeit", durch Wohlfahrtsverbände sowie in sonstigen Fällen)
- Haftung, Folgen von Verstößen gegen das RDG
Autor der Handreichung ist Rechtsanwalt Hubert Heinhold (München), der auch Mitglied der Rechtsberaterkonferenz (RBK) der mit den Wohlfahrtsverbänden und dem UNHCR zusammenarbeitenden Rechtsanwält*innen ist.