Die umstrittene Kontingentregelung beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wird in einem aktuellen Gutachten der Organisationen JUMEN und Pro Asyl untersucht. Analysiert werden darin die rechtlichen Regelungen ebenso wie die Praxis des Nachzugsverfahrens.
Die Organisationen kommen zu dem Schluss, dass die Regelung als rechtswidrig einzustufen sei. Sie verstoße u. a. gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Organisationen fordern die Abschaffung der Kontingentregelung, um den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wie bei anerkannten Flüchtlingen zu gewährleisten.