Der Paritätische hat eine Arbeitshilfe zum Zugang von Familienleistungen für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit herausgegeben. Die Arbeitshilfe richtet sich an Beratende in der Migrationsberatung, die häufig Klient*innen zu verschiedenen Familienleistungen beraten. Sie geht auf die Familienleistungen Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss und Elterngeld ein. Dabei werden zunächst die jeweils allgemeinen Regelungen zu den Leistungen vorgestellt. Danach werden die rechtlichen Sonderbedingungen für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit erläutert, wobei hier sowohl auf Unionsbürger*innen als auch auf Drittstaatsangehörige eingegangen wird. Danach wird auf verschiedene Sonderkonstellationen eingegangen, um Unsicherheiten in der Beratungspraxis zu beseitigen, beispielsweise welcher EU-Staat für das Elterngeld zuständig ist, wenn beide Eltern in unterschiedlichen Staaten leben oder ob ein Anspruch auf Kindergeld auch für Kinder in der Türkei besteht. Nicht dargestellt werden die Regelungen zu Leistungsansprüchen nach Landesrecht. Anlass der Arbeitshilfe sind unter anderem Gesetzesänderungen aus den Jahren 2019 und 2020, durch die der Zugang zu Familienleistungen für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verändert wurde.