Zum Jahreswechsel 2022/2023 wurde mit § 104c AufenthG die gesetzliche Grundlage für das Chancen-Aufenthaltsrecht geschaffen. Ziel der Regelung ist es, langjährig in Deutschland aufhältigen geduldeten Personen den Übergang in ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Allerdings ist die Möglichkeit, einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu erlangen, an eine Stichtagsregel geknüpft und von verschiedenen weiteren Voraussetzungen abhängig. Die Handreichung des Paritätischen Gesamtverbands behandelt die folgenden Themen:
- Erteilungsvoraussetzungen des § 104c Abs. 1 AufenthG
- Abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Familienangehörige
- Möglichkeit der Ablehnung in atypischen Fällen
- Erteilung abweichend von § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG
- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
- Erteilungsdauer und Nichtverlängerbarkeit
- Leistungen, Erwerbstätigkeit, Wohnsitzauflage und Auslandsreisen
- Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG
Die Arbeitshilfe, die von Kirsten Eichler (GGUA Flüchtlingshilfe Münster, Projekt Q) erarbeitet wurde, richtet sich insbesondere an Mitarbeitende von Beratungsstellen. Sie soll dabei helfen, die Voraussetzungen für den Übergang in das Chancen-Aufenthaltsrecht zu klären und Betroffene bei der Antragstellung zu unterstützen. Die Erläuterungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wird ergänzt durch zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis.