Mit der Einführung des § 104c AufenthG wurde zum 31. Dezember 2022 die gesetzliche Grundlage für das Chancen-Aufenthaltsrecht geschaffen. Die Regelung soll Personen, die langjährig mit Duldungen in Deutschland leben, den Übergang in ein Aufenthaltsrecht ermöglichen. Allerdings ist diese Möglichkeit an eine Stichtagsregel geknüpft und kommt daher nur für Personen infrage, die die notwendigen Duldungszeiten bereits am 31. Oktober 2022 angesammelt hatten. Zudem gelten verschiedene weitere Bedingungen, die in der aktuellen Handreichung "Das Chancen-Aufenthaltsrecht in der Beratungspraxis" erläutert werden. Die einzelnen Kapitel der Arbeitshilfe behandeln diese Themen:
- Erteilungsvoraussetzungen des § 104c Abs. 1 AufenthG
- Abgeleitetes Aufenthaltsrecht für Familienangehörige
- Möglichkeit der Ablehnung in atypischen Fällen
- Erteilung abweichend von § 10 Abs. 3 S. 2 AufenthG
- Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG
- Erteilungsdauer und Nichtverlängerbarkeit
- Leistungen, Erwerbstätigkeit, Wohnsitzauflage und Auslandsreisen
- Übergang in die Bleiberechtsregelungen der §§ 25a und 25b AufenthG
Die Arbeitshilfe, die von Kirsten Eichler (GGUA Flüchtlingshilfe Münster, Projekt Q) erarbeitet wurde, richtet sich insbesondere an Mitarbeitende von Beratungsstellen. Die Erläuterungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen werden ergänzt durch zahlreiche Tipps und Hinweise für die Beratungspraxis.