Berichte über "Verschwinden" syrischer Rückkehrer

Nach einem Bericht des Magazins Foreign Policy wurden zwei aus Deutschland nach Syrien zurückgekehrte Männer festgenommen und gelten seitdem als "verschwunden". In einem der beiden Fälle soll die Rückkehr von deutschen Behörden mit Mitteln des sogenannten REAG/GARP-Programms gefördert worden sein. Nach Angaben syrischer Exilorganisationen soll es weitere Fälle verschwundener Rückkehrer geben.

Die renommierte Zeitschrift Foreign Policy berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 6. Februar 2019 über einen Palästinenser, der nach Syrien zurückgekehrt sei, nachdem es ihm trotz vieler Bemühungen nicht gelungen war, seine Verlobte nach Deutschland nachzuholen. Nach Aussage eines in Deutschland lebenden Cousins habe ihn diese Situation so sehr belastet, dass er sich zur freiwilligen Ausreise entschlossen habe. Die Rückkehr nach Syrien sei von den deutschen Behörden mit 1.200 Euro gefördert worden. Laut seiner Familie wurde er zwei Wochen nach seiner Rückkehr zu einem Verhör beim Geheimdienst vorgeladen, seitdem hätten die Angehörigen nichts mehr von ihm gehört. Über einen Mittelsmann habe die Familie lediglich erfahren, dass er verhaftet worden sei, über seinen Aufenthaltsort sei aber nichts bekannt.

Ein weiterer in dem Beitrag genannter Fall betrifft ebenfalls einen Palästinenser, der sich zur Rückkehr entschlossen habe, weil er seine Ehefrau nicht nach Deutschland nachholen konnte. Er habe die nötigen Nachweise für den Ehegattennachzug nicht erbringen können, weil in Syrien sämtliche Dokumente zerstört worden seien. Er sei nach seiner Rückkehr in der Nähe der libanesisch-syrischen Grenze festgenommen worden, seitdem hätten seine Verwandten nichts mehr von ihm gehört.

Auch das Auswärtige Amt hatte in seinem Lagebericht vom 13. November 2018 darauf hingewiesen, dass ihm Fälle des "Verschwindens" von Rückkehrern bekannt seien, ohne aber weitere Details zu nennen. Die Gefahr zeitweiliger Inhaftierungen oder des dauerhaften "Verschwindens" besteht laut diesem Bericht besonders für Rückkehrer, die als oppositionell oder regimekritisch erachtet werden sowie "in Zusammenhang mit einem nicht abgeleisteten Wehrdienst". Durch den langsamen Rückgang von Kampfhandlungen hätten Sicherheitsbehörden und Geheimdienste verstärkte Möglichkeiten des Zugriffs auf Personen, die als oppositionell gelten.

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat die Förderung von Rückkehrmaßnahmen nach Syrien – ebenso wie nach Libyen, Eritrea und in den Jemen – aufgrund der Sicherheitslage in dem Land eingestellt. Dagegen fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die freiwillige Rückkehr in diese Länder weiterhin aus Mitteln des REAG/GARP-Programms mit Reisebeihilfen sowie der sogenannten Starthilfe. Das BAMF begründet dies damit, dass Personen, die sich zur freiwilligen Ausreise entschlossen hätten, nicht schlechter gestellt werden sollen als Personen, deren Rückkehr von IOM unterstützt werde. Die Rückkehr geschehe in diesen Fällen eigenverantwortlich und ohne dass die Betroffenen hierzu von deutschen Behörden "in irgendeiner Weise ermutigt" würden (siehe hierzu die Mitteilung des BAMF auf Twitter, abrufbar in diesem Thread von medico international).

Nichtregierungsorganisationen kritisierten gegenüber Foreign Policy hingegen, dass auch die Förderung der Ausreise einen "Push Factor" darstelle, durch den die Freiwilligkeit der Rückkehr infrage gestellt werden könne. Bill Frelick von Human Rights Watch verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass auch eine Kombination der Lebensumstände und anderer Faktoren im Aufnahmeland einen so starken Druck auf die Betroffenen erzeugen könne, dass diese sich zur Rückkehr gezwungen sehen würden. Auch eine Rückkehr, die aus einer solchen Zwangslage entstehe, müsse als Verstoß gegen Völkerrecht angesehen werden.

 


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