Durch die Gesetzesänderungen im Rahmen des sogenannten Migrationspakets haben sich auch im Bereich der Ausbildungsförderung Veränderungen ergeben. Unter anderem hat sich die Situation von Auszubildenden mit Aufenthaltsgestattung sowie mit Duldung verbessert. Diese konnten vor Inkrafttreten der Neuregelung Leistungen der Ausbildungsförderung gar nicht oder nur mit langen Voraufenthaltszeiten erhalten. Auch wurde die "Förderlücke" im Asylbewerberleistungsgesetz teilweise geschlossen, die dazu führen konnte, dass dass Asylsuchende während eines Studiums oder einer Ausbildung den Anspruch auf Unterstützungsleistungen vollständig verloren. Die Arbeitshilfe der GGUA Flüchtlingshilfe stellt die nun geltenden Regelungen vor und zeigt übersichtlich auf, welche Personengruppen unter welchen Voraussetzungen Ansprüche auf Leistungen der Ausbildungsförderung haben.