Deutscher Caritasverband: Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche
Zum Inhalt und zur Umsetzung der Leistungen des sog. Bildungspakets. In einem Anhang werden Informationen zu den Kosten der Warmwasserauf-bereitung und Beiträgen für die private Krankenversicherung ergänzt (Stand: 3. August 2011).
Arbeitshilfe des Projekts Q, Münster, und des Paritätischen Gesamtverbands
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 ist die lange umstrittene Reform der Regelungen zu "Hartz IV" in Kraft getreten. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderungen ist die Einführung eines so genannten „Bildungspakets“ für Kinder und Jugendliche.
Die Arbeitshilfe des Projekts Q - Qualifizierung der Flüchtlingsberatung und des Paritätischen Gesamtverbands erklärt, welche Leistungen im "Bildungspaket" vorgesehen sind und welche Regelungen für die folgenden Personengruppen gelten:
- BezieherInnen von Leistungen nach dem SGB II
- BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und von Leistungen gemäß § 2 AsylbLG
- BezieherInnen von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld
- BezieherInnen von Grundleistungen gemäß § 3 AsylbLG (inkl. Argumentationshilfe für Antragstellung)
Stand: April 2011