Die Arbeitshilfe der GGUA Münster befasst sich mit den Mitteilungspflichten von Sozial- an Ausländerbehörden bei Leistungsanträgen von Unions bür ger*in nen. Anlass für die Entstehung der Handreichung ist die stetige Ausweitung verschiedener Übermittlungsbefugnisse und -pflichten der Sozialbehörden in den letzten Jahren. Die Mitteilungen können dazu führen, dass Aufenthaltsrechte wegen Sozialleistungsbezug oder -beantragung entzogen werden. Laut der Arbeitshilfe bestehen hier datenschutzrechtliche Probleme. Zudem führe die Ausweitung der Meldungen dazu, dass Betroffene aus Angst auf die Inanspruchnahme von ihnen zustehenden Leistungen verzichten. Zudem seien in der Praxis auch nicht selten unzulässige Meldungen zu beobachten.