Vorerst bis zum 15. Mai 2020 gelten Einreisebeschränkungen, daneben sind auch Auslandsvertretungen sowie Behörden und Gerichte für den Publikumsverkehr weitgehend geschlossen. Vor diesem Hintergrund erläutern die Beratungshinweise die Möglichkeiten, wie laufende Verfahren der Familienzusammenführung weiter betrieben werden können. Daneben wird hervorgehoben, dass der Ablauf von Verfahren exakt dokumentiert werden sollte, damit aus unverschuldet eingetretenen Verzögerungen und möglicherweise abgelaufenden Fristen keine Nachteile entstehen.
In der Orientierungshilfe wird auch auf die Aussetzung des Aufnahmeprogramms des sogenannten Resettlements eingegangen. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich auch bei resettlement.de.
Die Hinweise des DRK-Suchdiensts sind abrufbar bei familie.asyl.net.