Nachrichten-Archiv

EGMR stoppt Dublin-Überstellung nach Griechenland aus Österreich

Europäischer Menschenrechtsgerichtshof stoppt Abschiebung eines afghanischen Flüchtlings aus Österreich nach Griechenland.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat erneut die Abschiebung eines Flüchtlings aus Österreich nach Griechenland im Rahmen eines sogenannten Dublin-Verfahrens vorläufig gestoppt. Nach Angaben des österreichischen Innenministeriums gegenüber dem Kurier handelt es sich hierbei um den zweiten derartigen Fall in Österreich. Der EGMR hat in der Vergangenheit in zahlreichen Fällen Abschiebungen nach Griechenland aus anderen europäischen Ländern vorläufig gestoppt.

In der Dublin II-VO ist geregelt, welcher Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist, wenn ein Flüchtling in einem EU-Staat oder in Norwegen, Island, der Schweiz, Asyl beantragt. Seit Jahren gibt es jedoch Berichte zahlreicher Organisationen (Pro Asyl, UNHCR, Human Rights Watch, Amnesty International usw.), in welchen unzumutbare Aufnahme- und Verfahrensbedingungen für Flüchtlinge in Griechenland dokumentiert werden (siehe unter Länder -> Griechenland)

Abschiebungen von Flüchtlingen nach Griechenland in Dublin-Verfahren werden auch nach der deutschen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung inzwischen regelmäßig vorläufig ausgesetzt, da das Bundesverfassungsgericht seit September 2009 in mehreren Eilbeschlüssen aufgrund der vorliegenden Berichte über die Situation in Griechenland solche Dublin-Überstellungen ausgesetzt hat.

Ab Juni 2010 wird in Deutschland mit der rechtlichen Klärung dieser "Abschiebungs-Problematik nach Griechenland" durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts gerechnet.

 Artikel des österreichischen Kuriers vom 5.5.2010.

 Rechtsprechung zur Dublin II-VO.