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Änderungen des Aufenthaltsgesetzes bei asyl.net

Mit dem zum 1. Juli 2011 in Kraft getretenen "Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat" ist das Aufenthaltsgesetz in mehreren Punkten geändert worden. Den Text des geänderten Aufenthaltsgesetzes und weitere Informationen finden Sie bei www.asyl.net.

Durch das "Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften" wird in § 237 des Strafgesetzbuches der neue Straftatbestand der "Zwangsheirat" geschaffen. Im Aufenthaltsgesetz wird durch Einfügung eines neuen Absatzes 2a in § 37 das Recht auf Wiederkehr für Opfer von Zwangsverheiratungen, die von einer Rückkehr nach Deutschland abgehalten wurden, eingeführt.

Weiterhin sieht eine Änderung von § 8 Abs. 3 AufenthG vor, dass Aufenthaltserlaubnisse nur noch für ein Jahr erteilt werden sollen, solange ein Integrationskurs nicht erfolgreich abgeschlossen oder auf andere Weise nachgewiesen wurde, dass die Integration erfolgt sei.

Durch Einführung eines neuen Paragraphen 25a AufenthG wird weiterhin die Möglichkeit der Aufnahmegewährung für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene geschaffen. Die neue Regelung gilt für Personen bis 21 Jahren, die vor ihrem 14. Geburtstag eingereist sind, mindestens sechs Jahre eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung hatten und mindestens sechs Jahre "erfolgreich" die Schule besucht haben.

  • Den Text des neuen Aufenthaltsgesetzes (pdf) finden sie hier.
  • Informationen zum neuen § 25a (herausgegeben von den Diakonischen Werken und Caritasverbänden aus Baden-Württemberg) finden Sie hier.