Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Vortrag der Homosexualität:
Der zwar konstruiert wirkende Vortrag zur Homosexualität ist nicht so eindeutig unstimmig, widersprüchlich oder falsch, dass er eine Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet rechtfertigt. Nach der Auskunftslage zur Situation homosexueller Personen in Kamerun sind homosexuelle Handlungen strafbar und werden in Einzelfällen verfolgt.
(Leitsätze der Redaktion)
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Soweit das Bundesamt die qualifizierte Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet auf Grundlage von § 30 Abs. 1 Nr. 2 AsylG zu begründen sucht, trägt diese Argumentation nicht. Der Vertrag des Antragstellers mag zwar konstruiert erscheinen, er enthält aber nicht so eindeutig unstimmige und widersprüchliche, eindeutig falsche oder offensichtlich unwahrscheinliche Angaben, die im Widerspruch zu hinreichend gesicherten Herkunftslandinformationen stehen, dass die Begründung für seinen Asylantrag offensichtlich nicht überzeugend ist.
Der Antragsteller trägt seit Beginn des Asylverfahrens vor dem Bundesamt durchgängig vor, homosexuell zu sein und hat in Deutschland Kontakt Hilfsorganisationen aufgenommen, die explizit die Rechte Homosexueller vertreten. Nach der Auskunftslage zur Situation homosexueller Personen in Kamerun [...] sind homosexuelle Handlungen strafbar und werden in Einzelfällen verfolgt. Sowohl Amnesty International als auch Human Rights Watch weisen in zahlreichen Berichten auf die oftmals prekäre Lage für sexuelle Minderheiten hin. Fast alle gesellschaftlichen Gruppen, auch zahlreiche Kirchen, an prominenter Stelle auch Vertreter der katholischen Kirche, setzen sich für ein strikteres staatliches Vorgehen gegen Homosexuelle ein. Menschen, denen Homosexualität unterstellt wird, müssen damit rechnen, im öffentlichen Raum von Mitmenschen angegriffen zu werden. Im familiären Umfeld erfahren diese Personen Ächtung und Misshandlung. Nach allem liegt hier kein Fall vor, in dem das gesamte Vorbringen des Antragstellers von vornherein offensichtlich nicht überzeugend sein kann. [...]