VG Cottbus

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Zitieren als:
VG Cottbus, Urteil vom 14.11.2023 - 5 K 1300/20.A - asyl.net: M32019
https://www.asyl.net/rsdb/m32019
Leitsatz:

Keine Ablehnung als offensichtlich unbegründet bei unglaubhaftem Vortrag:

Die strengen Voraussetzungen der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet sind nicht deshalb erfüllt, weil das Vorbringen unglaubhaft ist.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: offensichtlich unbegründet, Asylantrag, unglaubhaft
Normen: AsylG § 30, AsylG § 4, AsylG § 3, AufenthG § 60 Abs. 5
Auszüge:

[...]

Das Vorbringen der Klägerin ist nicht glaubhaft. Sie trägt zum Kerngeschehen widersprüchlich bzw. ungereimt vor. [...]

Aufzuheben ist allerdings das Verdikt der offensichtlichen Unbegründetheit, dessen strenge Voraussetzungen nicht erfüllt sind. [...]