Keine Ablehnung als offensichtlich unbegründet bei unglaubhaftem Vortrag:
Die strengen Voraussetzungen der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet sind nicht deshalb erfüllt, weil das Vorbringen unglaubhaft ist.
(Leitsätze der Redaktion)
[...]
Das Vorbringen der Klägerin ist nicht glaubhaft. Sie trägt zum Kerngeschehen widersprüchlich bzw. ungereimt vor. [...]
Aufzuheben ist allerdings das Verdikt der offensichtlichen Unbegründetheit, dessen strenge Voraussetzungen nicht erfüllt sind. [...]