Teilzulassung der Revision beim Chancen-Aufenthaltsrecht für Minderjährige:
Die Frage, ob von minderjährigen Personen im Rahmen der Erteilung des Chancen-Aufenthaltsrechts ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung verlangt werden kann, hat grundsätzliche Bedeutung.
(Leitsätze der Redaktion)
[...]
2. Die Revision ist aber wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zuzulassen, soweit die Beklagte unter entsprechender Aufhebung der entgegenstehenden Bescheide verpflichtet worden ist, der Klägerin eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Abs. 1 AufenthG zu erteilen. Die Revision kann dem Senat Gelegenheit geben, die Anwendbarkeit des § 104c Abs. 1 AufenthG sowie die Bedeutung des in § 104c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG vorausgesetzten Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bei minderjährigen Antragstellern näher zu klären. [...]