OVG Berlin-Brandenburg

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Zitieren als:
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.05.2023 - 10 N 18/23 - asyl.net: M31549
https://www.asyl.net/rsdb/m31549
Leitsatz:

Abweisung des Berufungszulassungsantrages des BAMF im Dublinverfahren hinsichtlich Litauen:

Das BAMF hat nicht ausreichend dargelegt, dass die Fragen nach systemischen Mängeln bezüglich des Aufnahme- und Asylsystems klärungsbedürftig noch entscheidungserheblich sind. Dabei genügt es nämlich nicht, darauf zu verweisen, dass andere Verwaltungsgerichte zu einem anderen Ergebnis bei der Beantwortung der Fragen gekommen sind.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Berufungszulassungsantrag, Dublinverfahren, Litauen,
Normen: VO 604/2013 Art 3 Abs. 2
Auszüge:

[...]

Die Beklagte hält folgende Fragen für grundsätzlich bedeutsam:

"Ist derzeitig davon auszugehen, dass das litauische Asyl- und Aufnahmesystem an gravierenden Mängeln leidet, die geeignet sind, den Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zu entkräften, so dass die Beklagte – das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – verpflichtet wäre, ein Asylverfahren in eigener Zuständigkeit gemäß Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO durchzuführen?

insbesondere

ob Art. 140 Abs. 1 und Abs. 2 des Litauischen Ausländergesetzes (Lit-AusIG) dazu führt, dass zu befürchten ist, dass der Asylantrag eines im Rahmen des Dublin-Verfahrens zurücküberstellten Antragstellers in Litauen durch die dortigen Behörden ohne Prüfung als unzulässig abgewiesen bzw. gar nicht erst entgegengenommen wird?".

Diese Fragen sind auf der Grundlage des Berufungszulassungsvorbringens weder klärungsbedürftig noch entscheidungserheblich. Denn der Zulassungsantrag legt nicht in der gebotenen Weise dar, dass die aufgeworfenen Fragen anders als durch das Verwaltungsgericht zu würdigen sein könnten. Hierfür genügt es nicht, lediglich darauf hinzuweisen, dass andere Verwaltungsgerichte, die zudem nicht in die Zuständigkeit des angerufenen Oberverwaltungsgerichts fallen, im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragen zu einem anderen Ergebnis als das Verwaltungsgericht Potsdam gekommen sind. [...]