VG Freiburg

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Zitieren als:
VG Freiburg, Urteil vom 30.09.2022 - A 10 K 2893/21 - asyl.net: M31140
https://www.asyl.net/rsdb/m31140
Leitsatz:

Untätigkeitsklage im Asylrecht auch nach erfolgter Anhörung zulässig:

"Dem Kläger fehlt es auch dann nicht am notwendigen Rechtsschutzbedürfnis für eine auf Bescheidung gerichtete Untätigkeitsklage, wenn eine Anhörung durch das Bundesamt im Asylverfahren bereits stattgefunden hat [...]."

(Amtliche Leitsätze; unter Bezug auf: BVerwG, Urteil vom 11.07.2018 - 1 C 18.17 (Asylmagazin 10-11/2018, S. 369 ff.) - asyl.net: M26509; in Abkehr von: VG Freiburg, Gerichtsbescheid vom 19.01.2021 - A 10 K 3353/20 - openjur)

Schlagwörter: Untätigkeitsklage, Asylverfahren, Anhörung, Rechtsschutzinteresse,
Normen: VwGO § 75 S. 1, AsylG § 25
Auszüge:

[...]

18 I. Die Klage ist als Untätigkeitsklage in der Form der Bescheidungsklage zulässig.

19 Nach § 75 VwGO ist die Klage abweichend von § 68 VwGO zulässig, wenn über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist (Untätigkeitsklage). [...]

20 1. Hiernach ist die Klage mit Ablauf von drei Monaten nach der Asylantragstellung des Klägers am 02.09.2020, jedenfalls aber nach Ablauf von drei Monaten nach Fortführung des Asylverfahrens auf die Entscheidung des Bundesamts vom 16.02.2021 hin als Untätigkeitsklage zulässig, ohne dass es darauf ankommt, ob sich die Verzögerung der Verwaltungsentscheidung begründen lässt oder nicht [...].

21 2. Der Kläger hat auch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.07.2018 - 1 C 18.17 -, juris Rn. 23 ff.) für eine auf Bescheidung beschränkte Untätigkeitsklage. 22 2.1. Ein solches Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich allerdings nicht schon aus rechtsgebietsübergreifenden, allgemeinen prozessualen Erwägungen. Denn das Gericht ist in der Regel verpflichtet, "durchzuentscheiden" und gegebenenfalls nach eigenen Ermittlungen (vgl. § 86 VwGO) "Spruchreife" herbeizuführen (§ 113 Abs. 5 VwGO), hier also auf einen entsprechenden Verpflichtungsantrag darüber zu entscheiden, ob der Kläger einen Anspruch auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft und Anerkennung als Asylberechtigter, hilfsweise auf Zuerkennung von subsidiärem Schutz oder – weiter hilfsweise – Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten hat. [...]

23 2.2. Ein berechtigtes Interesse an der Durchführung eines behördlichen Verfahrens liegt aber aufgrund der besonderen Ausgestaltung des Asylverfahrens vor [...]. Dies gilt unabhängig davon, ob bereits - wie hier - eine Anhörung des Klägers nach § 25 AsylG stattgefunden hat [...]. Auch wenn der Anhörung vor dem Bundesamt eine herausragende Stellung im Asylverfahren zukommt lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entnehmen, dass bei bereits durchgeführter Anhörung kein Rechtsschutzinteresse (mehr) bestünde (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2018 - 1 C 18.17 -, juris Rn. 32 ff. und 49, wonach ein Rechtsschutzbedürfnis "jedenfalls" bei einer unterbliebenen Anhörung nach § 25 AsylG vorliegt). Vor diesem Hintergrund hält die Kammer nicht mehr an ihrer bisher vertretenen Auffassung zur Frage des Rechtsschutzbedürfnisses bei asylrechtlichen Untätigkeitsklagen im Falle einer bereits durchgeführten Anhörung fest (dazu VG Freiburg, Gerichtsbescheid v. 19.01.2021 - A 10 K 3353/20 -, juris). Sie geht nunmehr davon aus, dass die Durchführung des behördlichen Verfahrens auch noch nach einer Anhörung geeignet ist, für den Kläger einen rechtlichen Vorteil zu begründen (siehe auch Gerichtsbescheid der Kammer vom 23.09.2022 - A 10 K 203/22 - n.v.). Denn das gerichtliche Asylverfahren kann die Durchführung des behördlichen Asylverfahrens nicht insgesamt gleichwertig ersetzen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2021 - A 12 S 2583/18 -, juris Rn. 28). Das dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltete behördliche Asylverfahren ist eine zusätzliche, zugunsten des Asylantragstellers bestehende Instanz, die durch seine hervorgehobene Stellung und daran anknüpfende Verfahrensgarantien gekennzeichnet ist. [...]