Landesbehörden

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Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 15.07.2022 - 3321-0001#2021/0048-0701 725.0017 - asyl.net: M30841
https://www.asyl.net/rsdb/m30841w
Leitsatz:

Vorgriffsregelung zum Chancenaufenthaltsrecht:

Personen, die die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts gemäß § 104c AufenthG-E erfüllen, soll im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung des Chancen-Aufenthaltsrechts eine Ermessensduldung auf der Rechtsgrundlage des § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden.

(Leitsätze der Redaktion; siehe auch: Update: Ländererlasse im Vorgriff auf das Chancen-Aufenthaltsrecht vom 09.08.2022)

Schlagwörter: Bleiberecht, Altfallregelung, Ermessensduldung, Chancen-Aufenthaltsrecht, Chancenaufenthalt, Vorgriffsregelung,
Normen: AufenthG § 104c-E, AufenthG § 60a Abs. 2 S. 3,
Auszüge:

[...]

Ausländischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts gemäß § 104c AufenthG-E erfüllen, soll deshalb eine Ermessensduldung auf der Rechtsgrundlage des § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden. [...]