BAMF

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Zitieren als:
BAMF, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 25.04.2022 - unbekannt - asyl.net: M30685
https://www.asyl.net/rsdb/m30685
Leitsatz:

Stellungnahme in Gerichtsverfahren: Rückführungen in "Dublin"- und "Anerkannten"-Fällen nach Bulgarien bleiben möglich:

1. Bulgarien beantwortet weiterhin Übernahmeersuchen aus Deutschland und die Überstellungen werden weiterhin durchgeführt. Eine Erklärung, die Überstellungen aufgrund der ankommenden ukrainischen Schutzsuchenden generell abzulehnen, erfolgte seitens Bulgarien nicht.

2. In Bezug auf anerkannt Schutzberechtigte liegen dem Bundesamt keine abweichenden Informationen vor.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Bulgarien, Dublinverfahren, internationaler Schutz in EU-Staat,
Normen: AsylG § 34a Abs. 1, AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1,
Auszüge: