Innensenat Bremen: Vorgriffsregelung zu im Koalitionsvertrag 2021 vorgesehenen Änderungen bei Bleiberechtsregelungen und einem Chancen-Aufenthaltsrecht:
Die Zurückstellung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird angeregt bei Personen, die potenziell die Möglichkeit zur Erlangung der im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierungsparteien vorgesehenen Aufenthaltserlaubnis auf Probe haben. Dies betrifft Personen, die sich am 1. Januar 2022 seit mindestens fünf Jahren in
Deutschland aufhalten und bislang nicht straffällig geworden sind. Ihnen ist eine Ermessensduldung gem. § 60 Abs. 2 S. 3 AufenthG zu erteilen.
Aufenthaltsbeendende Maßnahmen sind nicht länger zurückzustellen, sofern begünstigte Personen zukünftig straffällig werden.
(Zusammenfassung der Redaktion)
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