Landesbehörden

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Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 02.05.2022 - IV 208 – 292-14/2015-376/2015-UV-31861/2022 - asyl.net: M30619
https://www.asyl.net/rsdb/m30619w
Leitsatz:

Innenministerium Schleswig-Holstein: Ausstellung von afghanischen Nationalpässen ist praktisch unmöglich:

Afghanische Staatsangehörige sollen nicht zur Vorsprache bei der afghanischen Botschaft aufgefordert werden, da eine Ausstellung von Nationalpässen auf absehbare Zeit nicht möglich ist. In begründeten Fällen sollen Reiseausweise für Ausländer ausgestellt werden.

(Leitsätze der Redaktion; andere Ansicht: Innenministerium Niedersachsen: Erlass vom 26.01.2022 - 63.23/12231-2/AFG-G/01-03-3 - asyl.net: M30394)

Schlagwörter: Afghanistan, Reiseausweis für Ausländer, Passbeschaffung, Botschaftsvorsprache, Konsulat, Botschaft, Pass, Passersatz, Zumutbarkeit, Mitwirkungspflicht,
Normen: AufenthG § 3 Abs. 1, AufenthV § 5 Abs. 1
Auszüge:

[...]

Auf Grund der fortbestehenden praktischen Unmöglichkeit der Passausstellung seitens der afghanischen Botschaft und der nicht absehbaren Lageentwicklung in Afghanistan ist festzuhalten, dass die Passbeschaffung für afghanische Staatsangehörige derzeit nicht auf zumutbarer Weise möglich ist. Die Einholung einer Bescheinigung über die Antragsstellung bei der Botschaft ist nicht erforderlich.

Es wird deshalb dazu geraten, in begründeten Einzelfällen afghanischen Staatsangehörigen Reiseausweise für Ausländer zu erteilen. [...]