Innenministerium Schleswig-Holstein: Vorgriffsregelung zu im Koalitionsvertrag 2021 vorgesehenen Änderungen bei Bleiberechtsregelungen und einem Chancen-Aufenthaltsrecht:
Es werden keine fachaufsichtlichen Einwände geltend gemacht, wenn Aufenthaltsbeendigungen bei Personen, die absehbar unter die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierungsparteien vorgesehenen Änderungen bei den Bleiberechtsregelungen und angekündigten Chancen-Aufenthaltsrecht fallen, nicht priorisiert wird. Ausgenommen hiervon werden Personen mit Schutzstatus in einem "sicheren Drittstaat".
(Zusammenfassung der Redaktion)
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