EuGH

Merkliste
Zitieren als:
EuGH, Urteil vom 23.05.2019 - C-720/17 Mohammed Bilali gegen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl - asyl.net: M30260
https://www.asyl.net/rsdb/m30260
Leitsatz:

Aberkennung des Schutzstatus, wenn dieser auf falschen Annahmen der Behörde beruht:

Der subsidiäre Schutz ist abzuerkennen, wenn die zuständige Behörde die Zuerkennung des subsidiären Schutzes auf falsche Tatsachen gestützt hat. Dies gilt auch, wenn die Entscheidung auf einem Irrtum der Behörde beruht, ohne dass eine Täuschung durch die schutzsuchende Person vorliegt (hier Annahme eines falschen Herkunftslandes).

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: subsidiärer Schutz, internationaler Schutz, Rücknahme, Aberkennung, Widerruf, Irrtum, Täuschung, falsche Tatsachen, Staatsangehörigkeit,
Normen: RL 2011/95/EU Art. 19, RL 2011/95/EU Art. 16,
Auszüge:

[...]

Art. 19 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 16 der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz und für den Inhalt des zu gewährenden Schutzes ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat den subsidiären Schutzstatus aberkennen muss, wenn er diesen Status zuerkannt hat, ohne dass die Voraussetzungen für die
Zuerkennung erfüllt waren, indem er sich auf Tatsachen stützte, die sich in der Folge als unzutreffend erwiesen haben, und obgleich der betroffenen Person nicht vorgeworfen werden kann, sie habe den Mitgliedstaat bei dieser Gelegenheit irregeführt.