VGH Hessen

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Zitieren als:
VGH Hessen, Beschluss vom 18.02.2021 - 5 A 3220/20.Z.A - asyl.net: M29468
https://www.asyl.net/rsdb/m29468
Leitsatz:

Zulassung der Berufung zu der Frage, ob im Irak die Gefahr der Verfolgung alleinstehender Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige besteht:

In der Begründung des Zulassungsantrags ist ausführlich dargelegt, dass für alleinstehende Frauen ohne verwandtschaftliche Unterstützung zahlreiche Alltagshandlungen, wie beispielsweise das Finden einer Wohnung, sich als extrem schwierig erweisen. Außerdem ist dargelegt, dass die Rechte der Frauen im Irak sich seit dem Golfkrieg dramatisch verschlechtert haben und Frauen und Mädchen zur Zielscheibe von Angriffen geworden sind, um sie aus dem öffentlichen Leben fernzuhalten. In diesem Zusammenhang erscheint es zumindest möglich, dass im Irak die Gefahr der Verfolgung alleinstehender Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige besteht.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Irak, alleinstehende Frauen, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Gruppenverfolgung, Schutzbereitschaft, nichtstaatliche Verfolgung, Berufungszulassung,
Normen: AsylG § 3, VwGO § 124,
Auszüge:

[...]

3. Die Kläger formulieren insbesondere die Frage, "ob alleinstehenden Frauen, die keine schutzbereiten männlichen Familienangehörigen im Irak haben, eine landesweit mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit geschlechtsspezifische Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure droht, ohne dass der irakische Staat oder andere Organisationen sie schützen können," deren Klärung sie für grundsätzlich bedeutsam erachten.

4. Die grundsätzliche Bedeutung der von ihnen aufgeworfenen Frage legen die Kläger im eingangs erwähnten Sinne dar.

5. So führen die Kläger unter Bezugnahme auf diverse Erkenntnismittel aus, dass sich für alleinstehende Frauen ohne verwandtschaftliche Unterstützung zahlreiche Alltagshandlungen, wie beispielsweise das Finden einer Wohnung, als extrem schwierig erwiesen. Die Rechte der Frauen im Irak hätten sich seit dem Golfkrieg dramatisch verschlechtert. Frauenfeindliche Ideologien propagierende Milizen machten alleinstehende Frauen und Mädchen zur Zielscheibe von Angriffen und schüchterten sie ein, sich aus dem öffentlichen Leben fernzuhalten.

6. In diesem Zusammenhang erscheint es auch dem Senat zumindest möglich, dass im Irak die Gefahr der Verfolgung alleinstehender Frauen ohne schutzbereite männliche Angehörige besteht (so z.B. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 31. Mai 2019 - 1 K 152/17.WI.A -; VG Münster, Urteile vom 2. Oktober 2018 - 6a K 5132/16.A - und vom 5. Februar 2019 - 6a K 3033/18.A -). [...]