Landesbehörden

Merkliste
Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 19.03.2021 - 513-26.11.01- 000004-2020-0010177 - asyl.net: M29448
https://www.asyl.net/rsdb/m29448
Leitsatz:

Integrationsministerium Nordrhein-Westfalen: Anwendungshinweise zu § 25b AufenthG:

Das Nordrhein-Westfälische Integrationsministerium hat seine Anwendungshinweise zur Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Drittstaatsangehörigen aktualisiert. Insbesondere wurde konkretisiert, in welchen Fällen besondere Integrationsleistungen zu einer Reduzierung der erforderlichen Voraufenthaltszeiten führen können. So sind beispielsweise Sprachkenntnisse, die über das gesetzlich vorgesehene Niveau hinausreichen, als besondere Integrationsleistung zu bewerten.

(Zusammenfassung der Redaktion; siehe auch die vorherigen Anwendungshinweise vom 25.03.2019 - 513 - 39.08-01-17-324 - asyl.net: M27105)

Schlagwörter: Bleiberecht, Erlass, Anwendungshinweise, Integration, humanitäre Gründe, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Integration, Sprachkenntnisse, Nordrhein-Westfalen,
Normen: AufenthG § 25b,
Auszüge:

Aufgrund der Länge der Anwendungshinweise verweisen wir auf das PDF-Dokument.