VGH Baden-Württemberg

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Zitieren als:
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2000 - A 14 S 1167/98 - asyl.net: R6347
https://www.asyl.net/rsdb/R6347
Leitsatz:

Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo sind gegenwärtig und auf absehbare Zeit hinreichend sicher vor politischer Verfolgung durch die Bundesrepublik Jugoslawien; ihnen drohen im Regelfall im Kosovo auch keine sonstigen Nachteile und Gefahren (inländische Fluchtalternative).

Schlagwörter: Jugoslawien, Kosovo, Albaner, Gebietsgewalt, Interne Fluchtalternative, Herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit, Reisewege, Situation bei Rückkehr, Existenzminimum, Hilfsorganisationen, KFOR-Truppen, UNMIK, Unterbringung, Versorgungslage, Verminung, Kriminalität, Mitrovica, Bewaffnete Auseinandersetzungen, Medizinische Versorgung
Normen:
Auszüge:

Albanische Volkszugehörige aus dem Kosovo sind gegenwärtig und auf absehbare Zeit hinreichend sicher vor politischer Verfolgung durch die Bundesrepublik Jugoslawien; ihnen drohen im Regelfall im Kosovo auch keine sonstigen Nachteile und Gefahren (inländische Fluchtalternative).

(Amtlicher Leitsatz)