OVG Rheinland-Pfalz

Merkliste
Zitieren als:
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2000 - 10 A 11821/98.OVG - asyl.net: R6000
https://www.asyl.net/rsdb/R6000
Leitsatz:

Zum Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens wegen Vorliegens eines neuen Beweismittels.

Die Verfolgungsgefährdung türkischer Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit wegen exilpolitischer Aktivitäten im Rahmen der Rückkehrkontrollen an den Grenzen der Türkei läßt sich auch in den Fällen der im Wege des Strafnachrichtenaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei den türkischen Behörden bekannt gewordenen strafgerichtlichen Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Autobahnblockade nur anhand einer sorgfältigen Würdigung und Gewichtung der konkreten Umstände des Einzelfalles bestimmen. Von Bedeutung sind insofern insbesondere der geleistete Tatbeitrag und das übrige exilpolitische Engagement.

(Amtliche Leitsätze)

Schlagwörter: Türkei, Kurden, Folgeantrag, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische Betätigung, Straftäter, Autobahnblockade, Landfriedensbruch, Nötigung, Strafnachrichtenaustausch, Situation bei Rückkehr, Grenzkontrollen
Normen: AuslG § 51 Abs. 1; VwVfG § 51; AsylVfG § 71
Auszüge:

Zum Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens wegen Vorliegens eines neuen Beweismittels.

Die Verfolgungsgefährdung türkischer Asylbewerber kurdischer Volkszugehörigkeit wegen exilpolitischer Aktivitäten im Rahmen der Rückkehrkontrollen an den Grenzen der Türkei läßt sich auch in den Fällen der im Wege des Strafnachrichtenaustausches zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei den türkischen Behörden bekannt gewordenen strafgerichtlichen Verurteilung wegen der Teilnahme an einer Autobahnblockade nur anhand einer sorgfältigen Würdigung und Gewichtung der konkreten Umstände des Einzelfalles bestimmen. Von Bedeutung sind insofern insbesondere der geleistete Tatbeitrag und das übrige exilpolitische Engagement. (Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG wurde verneint).