VG Düsseldorf

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Zitieren als:
VG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.1998 - 26 K 2314/96.A - asyl.net: R30
https://www.asyl.net/rsdb/R30
Leitsatz:
Schlagwörter: Türkei, Kurden, PKK, Familienangehörige, Objektive Nachfluchtgründe, Sippenhaft, Grenzkontrollen
Normen: GG Art. 16a
Auszüge:

In diesem Verfahren klagte der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten gegen das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Das Bundesamt hatte die 49-jährige Klägerin und ihren soeben volljährig gewordenen Sohn als Asylberechtigte anerkannt, da mehrere andere Söhne der Klägerin für die PKK gekämpft hatten. Auch das Verwaltungsgericht sah eine Gefährdung der Klägerin insbesondere im Rahmen der Routineeinreisekontrollen als gegeben an. Hierbei sei von besonderem Gewicht, daß einer der Söhne Kommandant einer Guerillaeinheit sei und innerhalb der PKK eine exponierte Stellung einnehme. Der Umstand, daß der Ehemann der Klägerin im Staatsdienst arbeite, könne die Annahme der Gefährdung nicht entkräften.