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Leitsatz:
Schlagwörter:
Syrien, Kurden, Staatenlose, Staatsangehörigkeitsrecht, Kinder, gemischt-ethnische Abstammung, in Deutschland geborene Kinder, Einreiseverweigerung, objektive Nachfluchtgründe
Normen:
GG Art. 16a Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:
vgl. das weitgehende gleichlautende Urteil vom 30.3.2006 - 9 A 355/05 MD - M8321