VG Hannover

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Zitieren als:
VG Hannover, Beschluss vom 22.07.2005 - 12 B 4062/05 - asyl.net: M7101
https://www.asyl.net/rsdb/M7101
Leitsatz:

§ 14 a Abs. 2 AsylVfG ist auch auf Kinder anwendbar, die bereits vor dem 1.1.2005 eingereist oder in Deutschland geboren worden sind (Änderung der Rechtsprechung der Kammer im Anschluss an VG Minden, Beschluss vom 14.6.2005 - 11 L 359/05.A - (4 S., M7036).

 

Schlagwörter: Asylantrag, Antragsfiktion, Anzeigepflicht, Kinder, Zuwanderungsgesetz, Übergangsregelung, Vertrauensschutz, Rückwirkung, Entscheidungszeitpunkt, Altfälle
Normen: AsylVfG § 14a Abs. 2
Auszüge:

§ 14 a Abs. 2 AsylVfG ist auch auf Kinder anwendbar, die bereits vor dem 1.1.2005 eingereist oder in Deutschland geboren worden sind (Änderung der Rechtsprechung der Kammer im Anschluss an VG Minden, Beschluss vom 14.6.2005 - 11 L 359/05.A - (4 S., M7036).

(Leitsatz der Redaktion)

 

Insbesondere bestehen nicht deshalb Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung, weil der Antragsteller einen Asylantrag nicht gestellt hat und deshalb ein Asylverfahren überhaupt nicht hätte durchgeführt werden dürfen. Denn ein Asylantrag gilt gemäß § 14 a Abs. 2 Satz 3 AsylVfG in der Fassung des Zuwanderungsgesetzes vom 30.07.2004 (BGBl. I 1950) mit Zugang der Anzeige der Ausländerbehörde beim Bundesamt als gestellt. Nach § 14 a Abs. 2 Satz 1 AsylVfG ist dem Bundesamt unverzüglich anzuzeigen, wenn ein lediges, unter 16 Jahre altes Kind eines Ausländers nach dessen Asylantragstellung ins Bundesgebiet einreist oder hier geboren wird und ein Elternteil eine Aufenthaltsgestattung besitzt oder sich nach Abschluss seines Asylverfahrens ohne Aufenthaltstitel oder mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG im Bundesgebiet aufhält.

Diese Voraussetzungen liegen hier ersichtlich vor. Hinsichtlich der Anwendbarkeit des § 14 a Abs. 2 AsylVfG gibt die Kammer ihre bisher vertretene, dem VG Göttingen folgende Entscheidungspraxis ausdrücklich auf und folgt im Ergebnis der von den Verwaltungsgerichten Lüneburg (Beschl. v. 21.06.2005 - 2 B 24/05 -) und Minden (Beschl. v. 14.06.2005 - 11 L 359/05.A -) vertretenen gegenteiligen Ansicht. Das VG Minden hat in seinem Beschluss Folgendes ausgeführt: ...