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Leitsatz:
Die auf Dauer angelegte Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit lässt das aufgrund Familiennachzugs erworbene assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 jedenfalls nach seiner - mit Ablauf der 3-Jahresfrist des Art. 7 Satz 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 eintretenden - Verselbständigung entfallen.(Amtlicher Leitsatz)
Schlagwörter:
Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Türken, Assoziationsberechtigte, Familienangehörige, Familienzusammenführung, Verlust, Selbstständige Erwerbstätigkeit, Verlust, eigenständiges Aufenthaltsrecht
Normen:
ARB Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1; ARB Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 2 S. 2; ARB Nr. 1/80 Art. 7 S. 1
Auszüge: