War die Rüge der unterlassenen Einholung einer amtlichen Auskunft im Berufungszulassungsverfahren erfolgreich, so reicht die Bezugnahme auf den Zulassungsantrag aus, um die Berufung zu begründen.(Amtlicher Leitsatz)
Schlagwörter:
D (A), Verfahrensrecht, Berufungsbegründung, Rechtliches Gehör, Berufungszulassungsantrag, Bezugnahme