OVG Bremen

Merkliste
Zitieren als:
OVG Bremen, Beschluss vom 25.02.2021 - 2 LA 60/20 - asyl.net: M29407
https://www.asyl.net/rsdb/M29407
Leitsatz:

Berufungszulassung zum Beurteilungszeitpunkt der Minderjährigkeit bei Familienschutz:

Die Rechtsfrage, ob es beim Familienschutz für die Bestimmung der Minderjährigkeit der stammberechtigten Person auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung über die Verpflichtungsklage oder des Asylgesuchs des Schutz begehrenden Elternteils ankommt, hat grundsätzliche Bedeutung.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: unbegleitete Minderjährige, Flüchtlingsanerkennung, Familienschutz, Eltern, Vater, Mutter, Beurteilungszeitpunkt,
Normen: AsylG § 26 Abs. 3 S. 1, AsylG § 26 Abs. 5 S. 1, AsylG § 26 Abs. 3 S. 2,
Auszüge:

[...]

Die Berufung ist gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.

Der Zulassungsantrag wirft als grundsätzlich bedeutsam die Rechtsfrage auf, ob es für die Bestimmung der Minderjährigkeit des als Flüchtling anerkannten Stammberechtigten (und für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals des Innehabens der Personensorge für ihn) im Sinne des § 26 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, 2 AsylG auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw. gerichtlichen Entscheidung über die Verpflichtungsklage des Elternteils, der abgeleiteten Flüchtlingsschutz begehrt, oder auf den Zeitpunkt des Asylgesuchs bzw. des förmlichen Asylantrags des Elternteils ankommt.

Diese Frage ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Sie wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt. Für den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw. gerichtlichen Entscheidung sprechen sich außer dem angefochtenen Urteil z.B. das OVG NW, Urt. v. 13.03.2020 - 14 A 2778/17.A, BeckRS 2020, 3903 Rn. 38 ff. und Günther, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 26 AsylG Rn. 23b aus, während auf den Zeitpunkt der Asylantragstellung des Elternteils z.B. VG Freiburg, Urt. v. 03.08.2020 - A 4 K466/17, juris Rn. 20; VG Hannover, Urt. v . 12.03.2019 - 3 A 420/19, juris Rn. 29; VG Oldenburg, Urt. v. 21.09.2018 - 15 A 8994/17, juris Rn. 35; Hailbronner, AuslR, § 26 AsylG Rn. 78 und Schröder, in: Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, § 26 Rn. 26 abstellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das vorgenannte Urteil des OVG NW wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.07.2020 - 18 28/20, juris Rn. 1). Die ähnliche, wenngleich nicht notwendigerweise in demselben Sinne zu beantwortende (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.08.2019 - 1 C 32.18, juris Rn. 18) Frage, auf welchen Zeitpunkt für die Bestimmung der Minderjährigkeit abzustellen ist, wenn ein Elternteil den subsidiären Schutzstatus von einem Kind ableiten will (§ 26 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, 2 Alt. 2 AsylG), ist Gegenstand eines beim EuGH anhängigen Vorlageverfahrens (EuGH, Rs. C-768/19; vgl. dazu die Beschlüsse des BVerwG v. 15.08.2019 und 19.08.2020 - 1 C 32.18). [...]