OVG Thüringen

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Zitieren als:
OVG Thüringen, Beschluss vom 20.11.2018 - 3 ZO 699/18 - asyl.net: M26806
https://www.asyl.net/rsdb/M26806
Leitsatz:

Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Klärung der Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG mit der Auflage verbunden werden darf, einen Reisepass/ein Heimreisedokument vorzulegen.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Passpflicht, subsidiärer Schutz, Prozesskostenhilfe, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Passbeschaffung,
Normen: AufenthG § 25 Abs. 2, AufenthG § 5 Abs. 3 S. 1,
Auszüge:

[...]

Die Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG mit der Auflage versehen werden kann, einen Reisepass/Heimreisedokument vorzulegen, ist unter Berücksichtigung der bisher dazu ergangenen Rechtsprechung zu beantworten. Unabhängig davon, dass das Thüringer Oberverwaltungsgericht hierzu noch nicht entschieden hat, sprechen auch Gründe dafür, dass die Auffassung des Antragstellers, dass keine Passpflicht bestünde, zutreffend sein könnte. § 5 Abs. 3 Satz 1, HS 1 AufenthG stellt klar, dass im Falle eines Aufenthaltstitels u. a. nach § 25 Abs. 2 AufenthG von der regelmäßigen Erfüllung der in § 5 Abs. 1 AufenthG geregelten Passpflicht abzusehen "ist". Diese Vorschrift erscheint ihrem Wortlaut nach eine Ausnahmevorschrift zu § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG (vgl. BT-Drucks. 15/420, S. 70) und damit auch hinsichtlich der Erfüllung der grundsätzlichen Passpflicht und einer darauf gerichteten Mitwirkungspflicht des Ausländers (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2014 - OVG 6 N 27.14 -, juris; vgl. zum Normverständnis: VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2005 - 13 S 1309/04 -, Rn. 6 bei juris; ferner: BVerwG, Urteil vom 22. November 2005 - 1 C 18/04 -, BVerwGE 124, 326 ff., Rn. 16 a. E. bei juris). Ob dem im vorliegenden Fall zu folgen ist, beantwortet sich nicht ohne weiteres und ist dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. [...]