VG Hannover

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Zitieren als:
VG Hannover, Urteil vom 25.04.2018 - 6 A 2801/17 - asyl.net: M26396
https://www.asyl.net/rsdb/M26396
Leitsatz:

Familien-Flüchtlingsschutz für minderjähriges, lediges Kind auch ohne familiäre Lebensgemeinschaft mit dem als Flüchtling anerkannten Vater.

(Amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: Familienflüchtlingsschutz, Familienasyl, Familieneinheit, familiäre Lebensgemeinschaft, Asylverfahren, minderjährig,
Normen: AsylG § 26 Abs. 2, AsylG § 26 Abs. 5,
Auszüge:

[...]

19 Der Kläger zu 2) erfüllt die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 und Abs. 5 AsylG, da er ein minderjähriges Kind ist, dessen Vater durch Bescheid vom 02.06.2009 unanfechtbar als Flüchtling anerkannt worden ist. Anhaltspunkte dafür, dass diese Anerkennung zu widerrufen oder zurückzunehmen ist, sind nicht ersichtlich und wurden von der Beklagten nicht vorgetragen. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist es auch nicht erforderlich, dass der Kläger zu 2) derzeit mit seinem Vater in einer familiären Lebensgemeinschaft lebt. Der Wortlaut des § 26 Abs. 2 AsylG verlangt dies nicht. Abzustellen ist allein auf die Beziehung als leibliches Kind. Diese liegt unstreitig vor (vgl: BeckOK AuslR/Günther AsylG § 26 Rn. 20). [...]