Landesbehörden

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Zitieren als:
Landesbehörden, Entscheidung vom 07.02.2018 - 524-39.13.09-1-17-028 - asyl.net: M26105
https://www.asyl.net/rsdb/M26105
Leitsatz:

Ministerium für Flüchtlinge und Integration Nordrhein-Westfalen zu Abschiebungen nach Afghanistan:

1. Vor dem Hintergrund der aktuellen Lagebeurteilung des Auswärtigen Amts sollen bis auf weiteres vorrangig männliche Straftäter und Gefährder nach Afghanistan abgeschoben werden.

2. In diesen Fällen hat der Rückführungsentscheidung eine sorgfältige Einzelfallprüfung vorauszugehen. Etwaige gesundheitliche Einschränkungen, Integrationsleistungen und familiäre Aspekte sind den strafrechtlichen Erkenntnissen gegenüberzustellen.

3. Nach Afghanistan rückzuführende Personen sind der Zentralen Ausländerbehörde Köln zu melden.

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Abschiebung, Afghanistan, Abschiebungsstopp, Erlass, Rückführung,
Normen: AufenthG § 58, AufenthG § 60, AufenthG § 60a,
Auszüge: