OVG Rheinland-Pfalz

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Zitieren als:
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.09.2016 - 1 A 10786/16.OVG - asyl.net: M24256
https://www.asyl.net/rsdb/M24256
Leitsatz:

Zulassung der Berufung zur Klärung der Frage, ob Flüchtlingen aus Syrien im Falle ihrer Rückkehr dorthin allein aufgrund illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt beachtlich wahrscheinlich politische Verfolgung droht. Das Gericht geht davon aus, dass aufgrund der massenhaften Ausreise seit Beginn des Bürgerkrieges einiges dafür spricht, dass individuelle Gründe hinzutreten müssen.

Schlagwörter: Syrien, Flüchtlingsanerkennung, illegale Ausreise, Asylantrag, Auslandsaufenthalt, Berufungszulassung, subsidiärer Schutz,
Normen: AsylG § 3 Abs. 1, AsylG § 4 Abs. 1
Auszüge:

[...]

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 14. Juli 2016 wird gemäߧ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugelassen. Das Berufungsverfahren wird dem Senat u.a. Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob Flüchtlingen aus Syrien im Falle ihrer Rückkehr dorthin allein aufgrund illegaler Ausreise, Asylantragstellung und längerem Auslandsaufenthalt beachtlich wahrscheinlich politische Verfolgung droht oder - wofür insbesondere angesichts der massenhaften Ausreise seit Beginn des Bürgerkrieges einiges spricht - individuelle Gründe hinzutreten müssen. [...]