Berufungszulassung zur Klärung, unter welchen Voraussetzungen das Selbsteintrittsrecht nach Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO wahrzunehmen ist.
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Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 2. Februar 2010 ist zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG).
Es ist die obergerichtlich noch nicht entschiedene Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen das Selbsteintrittsrecht nach Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, (Dublin II-VO) wahrzunehmen ist. [...]