VG Köln

Merkliste
Zitieren als:
VG Köln, Beschluss vom 19.12.2008 - 18 L 1502/08.A - asyl.net: M17671
https://www.asyl.net/rsdb/M17671
Leitsatz:

Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen einen Dublin-Bescheid, weil in Griechenland ein menschenrechtswidriges und europäisches Recht verletzendes Verfahren droht.

Schlagwörter: Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland, Suspensiveffekt
Normen: AsylVfG § 27a, AsylVfG § 34a Abs. 2, VwGO § 80 Abs. 5
Auszüge:

[...]

Der begehrten Anordnung steht insbesondere § 34 a Abs. 2 AsylVfG nicht entgegen. Nach dieser Vorschrift darf die Abschiebung in einen für die Durchführung des Asylverfahrens nach § 27 a AsylVfG zuständigen Staat nicht nach § 80 oder § 123 VwGO ausgesetzt werden. Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Drittstaatenregelung (BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 -, BVerfGE 94, 49) ist diese Norm auch im Hinblick auf die Fälle des § 27 a AsylVfG verfassungskonform dahin auszulegen, dass sie vorläufigen Rechtsschutz nicht generell verbietet, sondern dieser in Ausnahmefällen nach den allgemeinen Regeln möglich bleibt. Eine Prüfung, ob der Abschiebung ausnahmsweise Hinderungsgründe entgegen stehen, kann der Ausländer jedoch nur dann erreichen, wenn es sich aufgrund bestimmter Tatsachen aufdrängt, dass er von einem der im normativen Vergewisserungskonzept des Art. 16 a Abs. 2 GG und der §§ 26 a, 27 a, 34 a AsylVfG nicht aufgefangenen Sonderfälle betroffen ist. An die Darlegung des Sonderfalles sind dabei strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93 - a.a.O.).

Ein derartiger Ausnahmefall ist gegeben, wenn dem Asylsuchenden nach seiner Abschiebung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ein menschenrechtswidriges und europäisches Recht verletzendes Verfahren droht und ihm dort kein asylrechtliches Verfahren offensteht, welches die Mindestnormen der Richtlinien 2005/85/EG vom 01.12.2005 sowie 2003/9/EG vom 27.01.2003 einhält (ausführlich hierzu: VG Gießen, Beschluss vom 25.04.2008 - 2 L 201/08.GI.A - AuAS 2008, 132). [...]